Kami's Spanferkel

Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB 2019)

Kami’s Spanferkel
Stand: Juni 2019

Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB 2019“) regeln das Rechtsverhältnis zwischen dem Caterer und dem Kunden und gelten für alle in diesem Verhältnis getätigten Bestellungen und erbrachten Dienstleistungen.
Die im Folgenden näher geregelten Leistungen des Caterers werden ausschließlich auf Basis dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen angeboten. Von diesen „AGB 2019“ abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur wirksam, wenn sie ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurden.
Die „AGB 2019" schließen Sondervereinbarungen nicht aus und sind gegenüber im Einzelnen getroffenen Vereinbarungen subsidiär.
Mit Abschluss einer Bestellung – ganz gleich durch welche Mittel – bestätigt der Kunde, dass er die Geschäftsbedingungen gelesen und verstanden hat und diesen zustimmt.
Der Caterer behält sich das Recht vor, jederzeit die „AGB 2019", wenn dies dem Kunden zumutbar ist, zu ändern, auf aktuelle Gegebenheiten zu aktualisieren und den gesetzlichen Bestimmungen anzupassen.

Begriffsdefinitionen

CateringZubereitung und Lieferung von Speisen, ab Hof oder zu einer vom Kunden bekannt gegebenen Adresse
Catering-VertragIst der zwischen dem Caterer und dem Kunden abgeschlossene Vertrag, dessen Schwerpunkt in der Lieferung von Speisen liegt und dessen Inhalt in der Folge näher geregelt wird.
FAGGFern- und Auswärtsgeschäftegesetz idgF
Fernabsatz(vertrag)im Sinne des § 3 FAGG
Caterernatürliche oder juristische Person, die als Betreiber des Cateringbetriebes Catering durchführt und damit zusammenhängende Dienstleistungen erbringt
KSchGKonsumentenschutzgesetz 1979 idgF
Verbraucherim Sinne des § 1 KSchG
Unternehmerim Sinne des § 1 KSchG
Bestellungverbindliches Angebot des Kunden auf Abschluss eines Catering-Vertrages
Kundenatürliche oder juristische Person die einen Catering-Vertrag abschließt

Vertragsabschluss/Vertragsinhalt

Der Catering-Vertrag kommt nach Prüfung der Verfügbarkeit durch die (mündliche oder schriftliche) Annahme der Bestellung – spätestens durch das Catering – des Kunden durch den Caterer zustande. Ab diesem Zeitpunkt sind der Caterer und der Kunde an den Catering-Vertrag gebunden.
Als Grundlage für das Entgelt gelten die, in der jeweils zum Vertragsschlusszeitpunkt aktuelle Preisliste des Caterers angeführten, sowie durch Sonderabsprachen individuell vereinbarten Preise.
Der Kunde hat bei allen Bestellungen seinen vollständigen Namen (Firma), Anschrift, E-Mail-Adresse (sofern vorhanden) und Telefonnummer, sowie den Umfang des gewünschten Catering bekanntzugeben.

Sonderregelungen für Vertragsabschlüsse im Fernabsatz

Elektronische Erklärungen gelten als zugegangen, wenn die Partei, für die sie bestimmt sind, diese unter gewöhnlichen Umständen abrufen kann und der Zugang zu den bekannt gegebenen Geschäftszeiten des Caterers erfolgt.
Die Annahme durch den Caterer erfolgt bei Buchungen über Fernkommunikationsmittel ausschließlich durch eine Bestellbestätigung des Caterers per Email.
Bei Onlinebuchungen besteht eine Bestellmöglichkeit nur nach vollständiger und korrekter Eingabe aller im Bestellfenster vorhandenen Pflichtfelder sowie des ausdrücklichen Anerkenntnisses der „AGB 2019“ mittels der im Bestellfenster vorgesehenen Applikation.
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass der Bestellvorgang bei Online-Bestellungen nach Betätigung des Buttons „Kostenpflichtig bestellen“ nicht mehr storniert oder rückgängig gemacht werden kann.
Der Kunde ist für die korrekte Eingabe/Bekanntgabe der Daten allein verantwortlich. War der Bestellvorgang nur durch Eingabe/Bekanntgabe fehlerhafter oder unvollständiger Daten nicht korrekt, kann die Buchung entweder mit Hilfe des Caterers korrigiert, oder eine andere Bestellbestätigung ausgestellt werden. In allen Reklamationsfällen muss vom Kunden jedenfalls die Bestellbestätigung vorgelegt werden, da ansonsten das Catering durch den Caterer abgelehnt werden kann. Die elektronische Bestellbestätigung des Caterers dient als einziger zulässiger Nachweis der ordnungsgemäß getätigten Bestellung und ist daher vom Kunden mitzuführen und im Falle von Reklamationen dem Personal des Caterers vorzuweisen.
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass es aufgrund der notwendigen Datenübertragungen über das Internet und über sonstige Datenleitungen bei der Bestellung ausnahmsweise zu Problemen kommen kann, ohne dass daraus irgendwelche Rechtsfolgen abgeleitet werden können.

Rücktritt des Caterers vom Catering-Vertrag

Falls der Kunde eine halbe Stunde nach dem vereinbarten Lieferzeitpunkt/Abholzeitpunkt nicht erscheint, besteht keine Lieferpflicht.
Bis spätestens drei Monate vor dem vereinbarten Catering an den Kunden kann der Catering-Vertrag durch den Caterer aus sachlich gerechtfertigten Gründen durch einseitige Erklärung aufgelöst werden.

Rücktritt durch den Kunde – Stornogebühr

Bei den vom Caterer angebotenen Dienstleistungen handelt es sich um Freizeit-Dienstleistungen iSd § 18 Abs 1 Z 10 FAGG, die zu einem bestimmten Zeitpunkt innerhalb eines genau angegebenen Zeitraums erbracht werden. Dem Kunden steht demnach kein Rücktrittsrecht gemäß § 11 Abs 1 FAGG zu.
Ein Rücktritt durch einseitige Erklärung des Kunden ist nur unter Entrichtung folgender Stornogebühren möglich:
bis 3 Monate 3 Monate bis 14 Tage 14 Tage bis 1 Tag am letzten Tag
30%50%70%90%
Der Rücktritt des Kunden entfaltet nur Wirksamkeit, wenn dieser schriftlich erklärt wird.

Rechte des Kunden

Durch den Abschluss eines Catering-Vertrages erwirbt der Kunde das Recht auf das Catering/Abholung der Speisen ab Hof und die Benützung des optional vom Caterer zur Verfügung gestellten Essenszubehör (wie zB Elektromesser etc.).

Pflichten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, das vereinbarte Entgelt ausschließlich in EURO zuzüglich etwaiger Mehrbeträge, die auf Grund gesonderter Leistungsinanspruchnahmen durch ihn entstanden sind, zuzüglich – falls noch nicht berücksichtigt – gesetzlicher Umsatzsteuer zu bezahlen und zwar:
  • 1. Bar zum Zeitpunkt des Lieferung des Caterings
  • 2. Bar bei Pfannenrückgabe, innerhalb von 2 Werktagen nach Lieferung/Abholung, bei verspäteter Pfannenrückgabe können Kosten für die verlängerte Nutzung in Rechnung gestellt werden.
  • 3. Mit Erlagschein, Zahlungsfrist 10 Tage netto ohne Abzug ab Lieferung/Abholung des Caterings, es können Bearbeitungsgebühren und Verzugszinsen bei Zahlungsverzug verrechnet werden.
Der Kunde haftet dem Caterer gegenüber für jeden Schaden zur ungeteilten Hand, den er oder sonstige Personen, die mit Wissen oder Willen des Kunden Leistungen des Caterers entgegennehmen, verursachen. Für Ansprüche Dritter hält der Kunde den Caterer zur Gänze schad- und klaglos.

Pflichten des Caterers

Der Caterer ist verpflichtet, die vereinbarten Leistungen in einem, seinem Standard entsprechenden Umfang zu erbringen.
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.

Haftungsbeschränkungen

Ist der Kunde ein Konsument, wird die Haftung des Caterers für leichte Fahrlässigkeit, mit Ausnahme von Personenschäden, ausgeschlossen.
Ist der Kunden ein Unternehmer, wird die Haftung des Caterers sowie seiner Erfüllungsgehilfen für leichte und grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen. In diesem Fall trägt der Kunde die Beweislast für das Vorliegen des Verschuldens. Folgeschäden, immaterielle Schäden oder indirekte Schäden sowie entgangene Gewinne werden nicht ersetzt. Der zu ersetzende Schaden findet in jedem Fall seine Grenze in der Höhe des Vertrauensinteresses.
Die Haftung ist in jedem Fall ausgeschlossen, wenn der Kunde den eingetretenen Schaden ab Kenntnis nicht unverzüglich dem Caterer anzeigt. Überdies sind diese Ansprüche innerhalb von drei Jahren ab Kenntnis oder möglicher Kenntnis durch den Kunden gerichtlich geltend zu machen; sonst ist das Recht erloschen.

Gutscheine

Gutscheine jeglicher Art werden nicht in bar abgelöst. Der zeitliche Geltungsraum von Gutscheinen wird auf dem jeweiligen Gutschein festgeschrieben und definiert, wobei diese spätestens mit Ablauf einer Frist von 5 Jahren ab Ausstellungsdatum eingelöst oder umgetauscht werden müssen. Bei Verlust von Gutscheinen jeglicher Art wird vom Caterer kein Ersatz geleistet.

Abänderung des Catering-Vertrages

Der Kunde hat keinen Anspruch darauf, dass die Art und das Ausmaß des Catering abgeändert werden. Kündigt der Kunde seinen Wunsch auf Abänderung des Catering-Vertrages rechtzeitig an, so kann der Caterer der Abänderung des Catering-Vertrages zustimmen. Den Caterer trifft dazu keine Verpflichtung.
Der Caterer kann dem Kunden ein anderes Catering (gleicher Qualität) zur Verfügung stellen, wenn dies dem Kunden zumutbar ist, besonders wenn die Abweichung geringfügig und sachlich gerechtfertigt ist. Eine sachliche Rechtfertigung ist beispielsweise, wenn eine Überbuchung vorliegt oder sonstige wichtige betriebliche Maßnahmen diesen Schritt bedingen. Allfällige Mehraufwendungen für das Ersatz - Catering gehen auf Kosten des Caterers.

Beendigung des Catering-Vertrages – Vorzeitige Auflösung

Erscheint der Kunde zum vereinbarten Liefer/Übergabezeitpunkt nicht, so ist der Caterer berechtigt, das vereinbarte Entgelt vorbehaltlich Punkt 17.3 zu verlangen.
Wenn die Vertragserfüllung durch ein als höhere Gewalt zu wertendes Ereignis (zB Elementarereignisse, Streik, Aussperrung, Lieferboykott, behördliche Verfügungen, Stromausfall, etc) unmöglich wird, kann der Caterer den Catering-Vertrag jederzeit auflösen, sofern der Vertrag nicht bereits nach dem Gesetz als aufgelöst gilt, oder der Caterer von seiner Cateringspflicht befreit ist. Etwaige Ansprüche auf Schadenersatz etc. des Kunden sind ausgeschlossen.

Erfüllungsort

Erfüllungsort ist der Ort, an dem der Cateringbetrieb gelegen ist, bei Lieferung des Caterings der Lieferort.

Sonstiges

Alle Änderungen des Catering-Vertrages bedürfen auf Seiten des Kunden der Schriftform.

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